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Verwendung von Aromen in E-Zigaretten


Aromen und Tabaksteuer: Wichtige Hinweise zur Verwendung in E-Zigaretten

Aromen bieten eine breite Palette an Einsatzmöglichkeiten, sei es in der Lebensmittelproduktion, in Getränken oder in Kosmetikprodukten. Doch bei der Verwendung von Aromen in E-Zigaretten oder zur Herstellung von E-Liquids gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Diese Aromen unterliegen der Nachversteuerung, wenn sie in sogenannten „Substituten für Tabakwaren“ verwendet werden.

Unsere Produkte sind nicht für die Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen!

Sollten Aromen dennoch zur Herstellung von Produkten für E-Zigaretten genutzt werden, ist dies steuerlich relevant. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 TabStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG muss eine solche Verwendung unverzüglich und unaufgefordert dem zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden. Dies dient der ordnungsgemäßen Entrichtung der gültigen Tabaksteuer.

Warum ist die Nachversteuerung wichtig?
Die Tabaksteuer auf Substituten für Tabakwaren, zu denen auch nikotinfreie Produkte für E-Zigaretten zählen können, wurde eingeführt, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen. Hierunter fallen auch alle Aromen, die in Kombination mit E-Zigaretten genutzt werden, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Eine Missachtung dieser Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen und finanzielle Strafen nach sich ziehen.

Was bedeutet das für unsere Kunden?
Unsere Aromen sind speziell für den Einsatz in Lebensmitteln, Getränken oder kosmetischen Produkten entwickelt und erfüllen die höchsten Qualitätsstandards. Sollten Sie unsere Aromen dennoch für die Herstellung von E-Zigaretten-Produkten verwenden, liegt es in Ihrer Verantwortung, die geltenden steuerlichen Vorschriften einzuhalten und eine Meldung beim Hauptzollamt zu erstatten.

Zusammenfassung
Aromen, die in E-Zigaretten oder zur Herstellung von E-Liquids verwendet werden, unterliegen den strengen Bestimmungen des Tabaksteuergesetzes. Eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Meldung sowie die Entrichtung der Tabaksteuer sind zwingend erforderlich. Unsere Produkte sind nicht für diesen Zweck vorgesehen, und wir empfehlen dringend, alle gesetzlichen Regelungen zu beachten, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.