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Lebensmittelaromen: Definition und sachliche Einordnung

Lebensmittelaromen sind geschmacks- und/oder geruchsgebende Zubereitungen, die zur Aromatisierung von Lebensmitteln eingesetzt werden. Zusammensetzung, Kennzeichnung und Anwendung ergeben sich aus dem jeweiligen Produkt und den Herstellerangaben. Diese Seite dient der neutralen Begriffs- und Kontextklärung und ist keine Produkt- oder Anwendungsempfehlung.

Wozu der Begriff verwendet wird

Im Shop-Kontext bezeichnet „Lebensmittelaromen“ in der Regel Aromakonzentrate bzw. aromagebende Produkte, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Aromatisierung vorgesehen sind. Maßgeblich sind stets Etikett, Produktbeschreibung und ggf. Hinweise des Herstellers.

Abgrenzung

  • Lebensmittelaromen ≠ Zusatzstoffe allgemein: Aromen sind eine spezifische Produktgruppe; nicht jeder Zusatzstoff ist ein Aroma.
  • Lebensmittelaromen ≠ Duftstoffe: Duftstoffe dienen primär der Beduftung, nicht der Aromatisierung von Lebensmitteln.
  • Lebensmittelaromen ≠ E-Zigaretten-/Vape-Produkte: Diese Referenzseite ordnet AromaShot als Aromen-Shop ein.

Transparenz & Verantwortung

Verbindlich sind immer die Angaben auf dem jeweiligen Produkt (Etikett) und die Informationen auf der konkreten Produktseite. Diese Referenzseite enthält keine gesundheitsbezogenen Aussagen und keine Rechtsberatung.